Dieses hohe Konfliktpotential stellt ein Risiko für die Betroffenen dar, da die Beschwerdeführerin nicht zwischen ihren eigenen Wünschen und jenen der Betroffenen unterscheiden kann bzw. die Betroffenen in ihre Entscheidfindung häufig nicht einbezieht. In Bezug auf die Vertretung in finanziellen Angelegenheiten ist ausserdem ein gewisser Interessenkonflikt festzustellen, da die Beschwerdeführerin zwischen ihren eigenen Interessen als Erbin und denen der Eltern auf angemessene und eventuell kostenintensive Betreuung und Pflege abzuwägen hat.