Verschiedene Ereignisse hätten ausserdem eine kurzfristige Stresssituation bei der Beschwerdeführerin herbeigeführt: Stürze der Mutter im September 2018 und im März 2019 sowie ein Hirnschlag des Vaters im April 2019 und deren Folgen. Es sei daher zu einigen Auseinandersetzungen mit den Eltern gekommen. Die finanziellen und administrativen Angelegenheiten ihrer Eltern habe sie jedoch stets sorgfältig und korrekt erledigt und die Betreuung gewissenhaft geleistet und organisiert. 39.2 Die Beschwerdeführerin verkennt, dass der Grund für die Auseinandersetzungen mit ihren Eltern nicht ausschlaggebend ist.