12 einflusst hat; dafür spricht jedenfalls, dass dies die Rechtsvertreterin des Betroffenen im vorliegenden Verfahren auch bestätigt. Jedenfalls steht fest, dass die Äusserungen des Betroffenen in Abwesenheit der Tochter durchwegs auf ein äusserst konfliktbehaftetes Verhältnis deuten und den Wunsch erkennen lassen, die Präsenz und den Einfluss der Tochter zu verringern. Lediglich die in Abwesenheit einer unabhängigen Drittperson verfassten Schreiben weisen in eine andere Richtung.