Nachdem sie sowohl im Rahmen der Berichtsabklärungen als auch gegenüber der Vorinstanz von sehr belasteten Verhältnissen berichteten, kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass es sich bei den gegen die Tochter gerichteten Äusserungen um krankheitsbedingte, vereinzelte Aggressionen handelt. Hinzuzufügen bleibt, dass die Vorinstanz im Anschluss an die Anhörung der Eltern selbst Zeugin einer heftigen Auseinandersetzung zwischen Eltern und Tochter wurde, die sie schliesslich zum Abbruch der Anhörung zwang und im Anschluss zu einem Polizeieinsatz mit Gefährdungsmeldung führte.