Demgegenüber habe die Vorinstanz die persönlichen Wünsche der Betroffenen nicht berücksichtigt. Diese wünschten, dass ihre Tochter die Sorge um sie vornehme (Schreiben des Betroffenen vom 15. Oktober 2019 und vom 21. Oktober 2019). Dem Abklärungsbericht lässt sich insbesondere entnehmen, dass der Betroffene geäussert habe, grosse Probleme und viel Streit mit der Tochter zu haben. Er dulde seine Tochter, da er annehme, dadurch zu Hause wohnen bleiben zu können. Er befürchte, sonst auf Geheiss der KESB ins Heim gehen zu müssen.