38.3 Weiter rügt die Beschwerdeführerin den Vorwurf der ungenügenden Betreuung ihrer Eltern als unrichtig. Sie habe stets für genügende Hygiene und saubere Kleidung gesorgt, die Spitex-Leistungen nie verweigert, sondern lediglich im Interesse der Eltern den Anbieter gewechselt, habe ihrer Mutter ausserdem nur nicht notwendige Medikamente zur Regulierung der Darmflora nicht verabreicht und alle erforderlichen Therapien (Physio- und Ergotherapie, Logopädie) sowie Podologin, Kosmetik- und Coiffeurtermine organisiert.