10 38.1 Dem ist entgegenzuhalten, dass der Vorinstanz zahlreiche Berichte und Meldungen verschiedener unabhängiger Drittpersonen vorlagen, so zwei Gefährdungsmeldungen der Polizei, eine Gefährdungsmeldung des J.________ (Altersheim), ein Bericht der mit der Abklärung beauftragten Sozialarbeiterin sowie Rückmeldungen der beiden bei den Betroffenen tätigen Spitex-Einrichtungen.