33. Die Beschwerdeführerin replizierte, der Diebstahl sei für sie erledigt und bilde seit langer Zeit nicht mehr Gegenstand von Diskussionen mit den Eltern. Sie besuche ihre Eltern nach wie vor rund dreimal wöchentlich, was ohne Streitigkeiten von sich gehe. Die Beschwerdeführerin ist weiter der Ansicht, ihre Eltern seien demenzbedingt nicht mehr in der Lage, Umfang und Konsequenzen einer Verbeiständung zu verstehen. Auf Aussagen aus der jüngeren Vergangenheit könne daher nicht abgestellt werden. Schliesslich habe der Betroffene am 2. Januar 2020 ein Schreiben an seine Anwältin verfasst, welches diese nicht eingereicht habe.