_ zu verbleiben, nicht berücksichtigt. Es würden nur gegen sie gerichtete Aussagen der Eltern gewertet. Für ihre Eltern habe sie stets die erforderliche externe fachliche Hilfe beigezogen. Die Sozialarbeiterin F.________ sei mit einer vorgefassten Meinung an die Abklärung getreten. Die Vorinstanz habe sich blind auf den Abklärungsbericht gestützt und damit den Sachverhalt ungenügend abgeklärt.