Die Beschwerdeführerin bestreitet den im Abklärungsbericht gegen sie gerichteten Vorwurf, persönliche finanzielle Interessen zu verfolgen. Wohl sei sie seit rund 10 Jahren arbeitslos und werde von ihren Eltern mit einem bestimmten monatlichen Betrag sowie durch Finanzierung von Ferien unterstützt. Dies entspreche dem freien Willen der Eltern und sei beizubehalten. Anhand zahlreicher Rechnungskopien und Bankauszüge legt die Beschwerdeführerin dar, dass sie seit Übernahme der finanziellen Angelegenheiten vorwiegend Rechnungen für ihre Eltern bezahlt und für sich selber lediglich einen bescheidenen Betrag bezogen habe.