Hingegen verneinte sie gestützt auf die Akten (Abklärungsbericht der Sozialarbeiterin F.________, Gefährdungsmeldungen der Polizei, Rückmeldungen der Spitex L.________ und der Privaten Spitex M.________, persönliche Anhörungen) die Eignung der Beschwerdeführerin, die übertragenen Aufgaben zu übernehmen und folgerte, die Vorsorgeaufträge könnten nicht validiert werden.