Sie stellt Antrag auf Aufhebung des angefochtenen Entscheids sowie auf Genehmigung der beiden Vorsorgeaufträge der Betroffenen vom 10. Juli 2019 sowie auf Einsetzung ihrer Person als Vorsorgebeauftragte (Rechtsbegehren 1). Eventualiter sei der Entscheid aufzuheben und die Sache zur Validierung der Vorsorgeaufträge an die Vorinstanz zurückzuweisen (Rechtsbegehren 2), alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge. 18. Der Instruktionsrichter ernannte den Betroffenen am 16. Dezember 2019 mit Rechtsanwältin E.________ eine Verfahrensbeiständin gemäss Art. 449a ZGB (Verfügung vom 16. Dezember 2019, Ziff. 5 [pag. 35]).