Er wünsche sich, dass seine Tochter zur Vorsorgebeauftragten für sich und seine Frau ernannt werde. 14.2 Die Beschwerdeführerin wiederholte ihre Ansicht, dass die abklärende Sozialarbeiterin sie von Anfang an nicht gemocht und ihre Abneigung offen gezeigt habe. Ausserdem habe sie ihr im Rahmen der Abklärungen das rechtliche Gehör verweigert.