12. Am 15. Oktober 2019 teilte der Betroffene der Vorinstanz schriftlich mit, die Unterstützung seiner Tochter seit einem Sturz seiner Frau im September 2018 sei ihm sehr wichtig. Weitergehende Unterstützung benötige er nicht. Er wünsche, dass die Vorinstanz die Vorsorgeaufträge validiere. 13. Die Vorinstanz hörte die Beschwerdeführerin am 16. Oktober 2019 persönlich an.