9. Die Beschwerdeführerin wandte sich am 26. September 2019 telefonisch an die Vorinstanz. Sie bemängelte, die abklärende Sozialarbeiterin F.________ habe etwas gegen sie. Auch mit der bisherigen Spitex und der Podologin habe sie sich nicht gut verstanden. Die Spitex habe Schuld am Sturz der Mutter im März 2019, weshalb sie das Vertrauen verloren habe. Sie wolle nur das Beste für ihre Eltern und ermögliche ihnen den Verbleib in den eigenen vier Wänden. Sie kümmere sich gut um die Angelegenheiten der Eltern (Telefonnotiz N.________ vom 26. September 2019, unpaginierte Vorakten).