Die Beschwerdeführerin sei arbeitslos und lebe vom beträchtlichen Vermögen ihrer Eltern. Sie kümmere sich nicht angemessen um die Eltern und stelle ihre eigenen, in erster Linie finanziellen Interessen über deren Wohl. Die äusserst belastete El- tern-Tochter-Beziehung bedeute eine erhebliche psychische und finanzielle Belastung für das Ehepaar C.________ und D. ________.