2. 2.1 Nach einem Streit vom 21. März 2019 zwischen der Beschwerdeführerin und ihren Eltern reichte die beigezogene Polizei eine Gefährdungsmeldung bei der Kindesund Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Biel/Bienne (nachfolgend Vorinstanz) betreffend die Beschwerdeführerin ein. Die Eltern seien gesundheitlich angeschlagen, die Beschwerdeführerin habe sehr angetrieben gewirkt. Es scheine oft zu Streit über Geld zu kommen. 2.2 Gestützt auf den beim Sozialdienst eingeholten Abklärungsbericht stellte die Vorinstanz das am 12. April 2019 gegen die Beschwerdeführerin eröffnete Erwachsenenschutzverfahren am 18. Juni 2019 wieder ein.