Trotz gegenläufiger Interessen haben beide Elternteile somit gemeinsam ein Gesuch eingereicht. Dass keine Einteilung der Rollen in klagende und beklagte Partei vorgenommen werden kann, dürfte in Verfahren vor der KESB wohl häufig der Fall sein. Denn dieses Verwaltungsverfahren ist oft wenig formell und der Streitgegenstand auch nicht scharf umrissen. Neben Unterhaltsfragen werden öfters auch das Sorgerecht, die Obhut, der persönliche Verkehr und allenfalls Kindesschutzmassnahmen diskutiert.