2. Nachdem die KESB Oberaargau nach Erhalt einer Gefährdungsmeldung für die Kinder C.________ und D.________ mit Schreiben vom 13. Juni 2018 die Sozialen Dienste E.________ mit der Durchführung einer Sachverhaltsabklärung beauftragt hatte und der entsprechende Bericht vom 18. Februar 2019 bei der KESB eingegangen war, fand am 8. März 2019 eine Anhörung der Kindseltern vor der KESB statt. In dieser kamen die Kindseltern überein, dass die faktische Obhut über die Kinder neu dem Kindsvater zugeteilt werden solle.