4. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wird als gegenstandslos abgeschrieben. 5. Für das Verfahren um unentgeltliche Rechtspflege werden keine Kosten erhoben. 6. Zu eröffnen: - dem Beschwerdeführer, vertreten durch Fürsprecher B.________ - der Vorinstanz - der Beschwerdegegnerin - der Beiständin, F.________ Mitzuteilen: - dem Kantonalen Jugendamt, Gerechtigkeitsgasse 81, 3011 Bern - der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern, Amt für Betriebswirtschaft und Aufsicht, Kramgasse 20, Postfach 652, 3000 Bern 8 - dem Regionalgericht Emmental-Oberaargau, Zivilabteilung, Dunantstrasse 3, 3400 Burgdorf