2 2. 2.1 Mit Eingabe vom 8. Juli 2019 (Postaufgabe gleichentags) erhob der Beschwerdeführer beim Kindes- und Erwachsenenschutzgericht des Kantons Bern Beschwerde gegen den vorinstanzlichen Entscheid und beantragte dessen vollumfängliche Aufhebung (unter Kosten- und Entschädigungsfolgen; pag. 3 ff.). Zusätzlich reichte er ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ein (pag. 15 ff.). 2.2 Mit Eingabe vom 17. Juli 2019 verlangte die Beschwerdegegnerin sinngemäss eine Abweisung der Beschwerde (pag.