8. Da sich keine fachspezifischen Fragen stellen, folgt die Beurteilung der vorliegenden Beschwerde durch drei hauptamtliche Richterinnen und Richter (Art. 45 Abs. 3 Satz 1 Bst. b des Gesetzes über die Organisation der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft [GSOG, BSG 161.1]). 9. Auf die frist- und formgerecht erhobene Beschwerde ist einzutreten. III. 10. Die Beschwerdeführerin stammt ursprünglich aus den F.________, war lange in Italien und ist erst seit 2016 in der Schweiz. Sie ist im Gastgewerbe im Tieflohnbereich tätig (vgl. Abklärungsbericht der Sozialdienste C.________ vom 15. Mai 2019).