3. Die Beschwerdeführer werden unter solidarischer Haftbarkeit verurteilt, der Beschwerdegegnerin einen Parteikostenersatz von CHF 4‘626.25 (inkl. Auslagen und MwSt.) zu bezahlen. 4. Zu eröffnen: - den Beschwerdeführern, vertreten durch Rechtsanwalt E.________ - der Beschwerdegegnerin, vertreten durch Fürsprecher G.________ - der Vorinstanz - der Beiständin, J.________ (im Doppel, mit der Bitte, der Betroffenen ein Exemplar auszuhändigen und sie soweit möglich zu informieren) Mitzuteilen: - dem Kantonalen Jugendamt, Gerechtigkeitsgasse 81, 3011 Bern