15 Das Gericht entscheidet: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die Verfahrenskosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 4‘396.00 (inkl. Entschädigung für Rechtsanwältin L.________), werden den Beschwerdeführern unter solidarischer Haftbarkeit zur Bezahlung auferlegt. Im Umfang von CHF 1‘000.00 werden sie mit dem in dieser Höhe geleisteten Kostenvorschuss verrechnet. Für die Restanz von CHF 3‘396.00 wird den Beschwerdeführern separat Rechnung gestellt werden.