Gemäss ihrer Kostennote betrug ihr Aufwand 12.42 Stunden (pag. 185). Diese werden zu einem Stundenansatz von CHF 250.00 entschädigt, was ein Honorar von CHF 3‘105.00 ergibt. Hinzu kommen die Auslagen von CHF 48.20, sowie die Mehrwertsteuer, ausmachend CHF 242.80, total CHF 3‘396.00. Den Beschwerdeführern wird dafür separat Rechnung gestellt werden.