In der Vereinbarung wird an keiner Stelle die anerkannte Lidlohnforderung beziffert. Im Kaufvertrag, mit welchem die Vereinbarung umgesetzt wurde, legten die Parteien den Kaufpreis der Grundstücke auf CHF 51‘950.00 fest. Unter den Zahlungsmodalitäten wird ausgeführt, dass die Kaufpreisforderung im Umfang von CHF 10‘000.00 durch Übernahme der Hypothek getilgt wird und im Umfang von CHF 41‘950.00 «der gesamte zwischen den Parteien bestehende Lidlohnanspruch der Käuferin per Saldo aller Ansprüche zur Verrechnung gebracht» wird (Ziff. III.2.b des Kaufvertrages).