_ weist darauf hin, dass die Zeugenaussagen der Geschwister unter Berücksichtigung des Familienkonflikts zu würdigen gewesen seien und daher den Aussagen der übrigen Zeugen (ein früherer Bewirtschafter und ein Nachbar) ein höherer Beweiswert zugekommen sei, was auch der Gerichtspräsident anlässlich der Vergleichsverhandlungen habe durchblicken lassen. Eine Mitarbeit der Beschwerdegegnerin im elterlichen Betrieb sei im Grundsatz erwiesen gewesen. Sodann erläutert Rechtsanwältin L.________, weshalb die Tatbestandsvoraussetzungen von Art. 334 ZGB sowie Art. 334bis ZGB ihrer Ansicht nach erfüllt seien.