In ihrem Bericht vom 11. November 2019 legt Rechtsanwältin L.________ dar, gestützt auf welche Überlegungen sie den Abschluss des Vergleichs unterstützen konnte (pag. 167 ff.). Rechtsanwältin L.________ weist darauf hin, dass die Zeugenaussagen der Geschwister unter Berücksichtigung des Familienkonflikts zu würdigen gewesen seien und daher den Aussagen der übrigen Zeugen (ein früherer Bewirtschafter und ein Nachbar) ein höherer Beweiswert zugekommen sei, was auch der Gerichtspräsident anlässlich der Vergleichsverhandlungen habe durchblicken lassen.