würdigung und rechtliche Beurteilung vorzunehmen, um schliesslich die eigene Einschätzung der Prozesschancen an die Stelle der Anwältin zu setzen. Die KESB hat in solchen Fällen somit eine eingeschränktere Prüfpflicht und hat erst dann die Zustimmung zu verweigern, wenn die Vereinbarung offensichtlich gegen die Interessen der verbeiständeten Person verstossen würde.