Die Beschwerdegegnerin bewohne das Bewirtschaftungszentrum und ihr sei mit Schreiben des INFORAMA vom 17. Dezember 2018 an Herrn Notar T.________ bestätigt worden, dass sie die notwendige Erfahrung zur Übernahme der landwirtschaftlichen Grundstücke ihrer Mutter nach Art. 4 Abs. 3 Verordnung über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft (DZV; SR 910.13) mitbringe. Einen solchen Nachweis hätte Herr A.________ nach Jahrzehnten Berufsferne nie erbringen können. Dieser habe sich zudem vor Jahrzehnten ausdrücklich gegen die Übernahme des Heimwesens entschieden. Daher gebe es auch keinen Grund mehr, sich auf den Willen der Eltern gemäss Testament zu berufen (Art. 9, pag. 135 ff.).