Wie die Vorinstanz erwäge, wäre das Risiko sehr hoch, dass die Verbeiständete bei diesem Szenario finanziell schlechter dastünde. Schliesslich bleibe schleierhaft, zu welchem «Verkehrswert» unter den gegebenen Umständen das Land der Beschwerdegegnerin hätte angeboten werden müssen und welchen Verkehrswert Herr A.________ zu zahlen bereit gewesen wäre sowie wie er dieses Land hätte bewirtschaften wollen. Die Beschwerdegegnerin bewohne das Bewirtschaftungszentrum und ihr sei mit Schreiben des INFORAMA vom 17. Dezember 2018 an Herrn Notar T.__