Sie stützte sich auf die Ausführungen der Beiständin im Genehmigungsantrag, wonach der Richter im Rahmen der Schlichtungsgespräche angedeutet habe, dass er die Klage im Umfang von CHF 83‘750.00 voraussichtlich grösstenteils gutheissen würde. Wäre kein Vergleich abgeschlossen worden und die Klage grösstenteils gutgeheissen worden, würden weitere Prozesskosten entstehen, welche voraussichtlich von der Betroffenen zu tragen gewesen wären.