7. Der Bericht von Rechtsanwältin L.________ vom 11. November 2019 ging am 12. November 2019 ein (pag. 167 ff.) und wurde den Parteien zur Kenntnis zugestellt. Die Parteien erhielten die Gelegenheit, innert 10 Tagen eine Stellungnahme zum Bericht einzureichen (pag. 191 ff.). 8. Die Beschwerdegegnerin nahm am 14. November 2019 schriftlich Stellung (pag. 195), die Beschwerdeführer am 25. November 2019 (pag. 199 ff.). Diese Eingaben wurden den Parteien je wechselseitig zur Kenntnis zugestellt (pag. 213 ff.). II. 9.