In prozessualer Hinsicht beantragten die Beschwerdeführer, die Akten des Regionalgerichts Oberland, CIV U.________, seien von Amtes wegen zu edieren und den Beschwerdeführern zur Verfügung zu stellen mit gleichzeitiger Fristansetzung zur Ergänzung der Beschwerde (pag. 11). 3. Nachdem den Beschwerdeführern die Zivilakten CIV U.________ zugestellt wurden, reichten sie am 25. Juli 2019 (Postaufgabe am selben Tag) eine Beschwerdeergänzung ein, in welcher sie ihre Rechtsbegehren bestätigten (pag. 77 ff.).