2. V-H.F.________ sei zu verurteilen, den Beschwerdeführern für das das vorliegende Beschwerdeverfahren eine angemessene Parteientschädigung zuzusprechen. Subsidiär sei die Parteientschädigung durch den Kanton Bern zu bezahlen. 4 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens seien V-H.F.________ aufzuerlegen.