2. Am 17. Juni 2019 (Postaufgabe am selben Tag) erhoben die Geschwister der Beschwerdegegnerin, A.________, B.________, C.________ und D.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) Beschwerde gegen den Entscheid vom 16. Mai 2019 beim Kindes- und Erwachsenenschutzgericht des Kantons Bern (KESGer; pag. 1 ff.). Sie stellten folgende Anträge: 1. In Gutheissung der Beschwerde sei der Entscheid der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Oberland West vom 16. Mai 2019 aufzuheben und der Vereinbarung vom 17. Oktober 2018 sowie dem Kaufvertrag vom 17. April 2019 die aufsichtsrechtlich erforderliche Zustimmung zu verweigern.