Mit Entscheid vom 16. Mai 2019 erteilte die Vorinstanz der von der Beiständin, in Vertretung von H.________, abgeschlossenen gerichtlichen Vereinbarung vom 17. Oktober 2018 im Verfahren gegen die Beschwerdegegnerin betreffend Lidlohnforderung und dem von der Beiständin in Vertretung von H.________ abgeschlossenen Kaufvertrag zwischen dieser und der Beschwerdegegnerin die Zustimmung.