__ an den landwirtschaftlichen Grundstücken ein Erwerbsrecht zur Selbstbewirtschaftung vor allen Vorkaufsberechtigten zustehe. Da dieser Entscheid von keiner beschwerdeberechtigten Person angefochten wurde, bescheinigte der Regierungsstatthalter am 9. April 2019 dessen Rechtskraft (Vorakten KESB bzw. Beschwerdebeilagen [BB] 12 und 13). 1.6 Mit Kaufvertrag vom 17. April 2019 (Urschrift Nr. S.________, Notar T.________, Saanen) setzten die Beschwerdegegnerin und die Betroffene, vertreten durch ihre Beiständin, die Vereinbarung um.