(nachfolgend: Beschwerdegegnerin) ist die Tochter von H.________. Sie klagte ihre Mutter vor dem Regionalgericht Oberland auf eine Lidlohnforderung in Höhe von CHF 83‘750.00 zuzüglich Zins von 5 % seit 9. Oktober 2017 ein (Verfahren CIV U.________). 1.3 Mit Entscheid vom 2. November 2017 erteilte die Vorinstanz der Beiständin die Zustimmung zur Prozessführung mit Substitutionsrecht, um die Interessen der Betroffenen im zivilrechtlichen Verfahren betreffend Lidlohnforderung zu wahren. Die Beiständin bevollmächtigte sodann für das Zivilverfahren Fürsprecher und Notar