(…) J.________ sowie der Beistand haben der KESB Biel/Bienne spätestens per 9. Oktober 2019 Bericht darüber zu erstatten, ob die Weisung weitergeführt werden soll und ob allenfalls eine Anpassung erforderlich ist. 4. Der Beschwerdeführerin wird die unentgeltliche Rechtspflege für das Beschwerdeverfahren KES 19 39 gewährt (KES 19 40). Es wird ihr Rechtsanwalt B.________ als unentgeltlicher Rechtsbeistand bestellt. 5. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 6. Für das oberinstanzliche Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege werden keine Gerichtskosten erhoben. 7. Es werden kein Parteikostenersatz und keine Parteientschädigung zugesprochen.