Es gilt zu beachten, dass der vorliegend zur Anwendung gelangende Tarifrahmen von Art. 11 Abs. 1 PKV (Parteikostenverordnung; BSG 168.811), gemäss welchem das Honorar zwischen CHF 400.00 und CHF 11‘800.00 beträgt, für alle Arten von verwaltungsrechtlichen Beschwerdeverfahren gilt, so beispielsweise auch für Bauund Planungsangelegenheiten. Kindes- und erwachsenenschutzrechtliche Beschwerdeverfahren liegen generell selten über dem Durchschnitt aller verwaltungs-