11 VI. Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege 26. Zu prüfen bleibt das Gesuch der Beschwerdeführerin um Erteilung der unentgeltlichen Rechtspflege für das Beschwerdeverfahren (KES 19 40), welches sich aufgrund der Kostenlosigkeit des Verfahrens (vgl. E. 29 unten) von Vornherein nur auf die unentgeltliche Rechtsverbeiständung beziehen kann.