22. Ebenso wenig erweist sich der Abklärungsbericht – wie von der Beschwerdeführerin vorgetragen – als widersprüchlich. Wenn die Abklärende festhält, dass eine familiäre Unterstützung durch die Eltern des Kindsvaters und die Mutter der Beschwerdeführerin vorhanden zu sein scheine, schliesst dies nicht aus, dass die Kinder in einem belasteten Familiensystem aufwachsen. Die Tatsache, dass sich die Eltern, wie von der Abklärenden gleichzeitig festgehalten, gegenseitig in der Betreuungs-Qualifikation der jeweiligen Grosseltern widersprechen, verdeutlicht vielmehr die Belastung des Familiensystems durch Konflikte.