9 ausgegangen sei, kann der Beschwerdeführerin nicht gefolgt werden. Im vorliegenden Fall reichte M.________ in seiner Funktion als Bereichsleiter KES der Sozialen Dienste G.________ eine Gefährdungsmeldung betreffend die drei Kinder bei der KESB Biel ein und ersuchte um einen Abklärungsauftrag. Dabei wurde ausgeführt, dass viele Unklarheiten bestünden und wegen der familiären und gesundheitlichen Situation der Beschwerdeführerin, für welche (...) ein Sozialhilfe- Dossier eröffnet worden sei, viele Abklärungen auf der Strecke geblieben seien.