17. Der gesamte Abklärungsbericht weise zudem Widersprüche auf. So komme die Abklärende zum Ergebnis, dass die Kindseltern die nötige familiäre Unterstützung erhielten, stelle aber gleichzeitig fest, dass die Kinder in einem belasteten Familiensystem aufwachsen würden, wobei die konflikthafte Trennung der Eltern und die Erkrankung der Beschwerdeführerin im Vordergrund stehen würden. 18. Die Gefährdungsmeldung zuhanden der KESB sei von derjenigen Person der Sozialen Dienste G.________ erfolgt, welche von dieser im Anschluss mit der Ab-