Im Rahmen der Gesamtbeurteilung gelangte die Abklärende zum Schluss, dass alle drei Kinder durch dieses instabile, konfliktbehaftete und belastete Familienleben in ihrer persönlichen Entwicklung belastet und gefährdet seien. Es bedürfe einer konstanten, zuverlässigen und verpflichteten Begleitung der Kinder und der Eltern in Form einer Erziehungsbeistandschaft. Anders als mit aktiver Arbeit in der Familie könne der Gefährdung der Entwicklung der Kinder nicht begegnet werden.