Weitere Abklärungen hätten nicht vorgenommen und eine Einschätzung durch die Kindergärtnerin oder die Heilpädagogin habe nicht eingeholt werden können, weil die Beschwerdeführerin ihre Zustimmung hierfür nicht mehr gegeben habe. 14.4 C.________ habe angegeben, dass er sich Sorgen um seine Mutter mache. Sie fehle ihm und er vermisse sie. 14.5 In Bezug auf die Entwicklung von E.________ gebe es keine Dritteinschätzung. Er sei im nonverbalen Bereich eng verbunden mit der Kindsmutter. Entgegen deren Erwartung sei der Eintritt in den Kindergarten weniger problematisch verlaufen als dannzumal bei D.________.