5 schwerdeführerin kümmere sich stark um die bei ihr wohnenden Kinder D.________ und E.________, sei in Kontakt mit der Schule und nehme Termine zur Abklärung der Entwicklung von D.________ wahr. Zu C.________ habe sie ebenfalls Kontakt, welcher eher spontan stattfinde. Der Kindsvater habe nach der Trennung die Verantwortung für den ältesten Sohn C.________ übernommen und wohne mit ihm zusammen bei dessen Grosseltern väterlicherseits. Der Kindsvater sehe die beiden jüngeren Kinder im Rahmen von Besuchen bei der Beschwerdeführerin.