14. Dem Bericht der abklärenden Fachperson des Sozialen Dienstes G.________ vom 30. August 2018 kann zusammengefasst was folgt entnommen werden: 14.1 Die Beschwerdeführerin habe erklärt, selber geschlagen worden zu sein und ihre Kinder liebevoll erziehen sowie ihnen keine Gewalt zumuten zu wollen. Die Be-