2. Eventualiter: Als Beistandsperson sei eine andere, von den Sozialen Diensten G.________ unabhängige Fachperson zu bezeichnen. - unter Kosten- und Entschädigungsfolge - Gleichzeitig reichte die Beschwerdeführerin ein Gesuch um Erteilung der unentgeltlichen Rechtspflege für das Beschwerdeverfahren ein und beantragte die Beiordnung des unterzeichnenden Rechtsvertreters als amtlichen Anwalt.